Zahl-Meister Rechnungen, Buchhaltung & DATEV
🌾 Buchhaltung für Landwirtschaft & §24 UStG

Rechnungsprogramm für Landwirtschaft mit 7,8 % und SKR14.

Zahl-Meister unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Rechnungen, Angeboten, Lieferscheinen, Einkaufsrechnungen, UStVA, Journal, SKR03/SKR04/SKR14 und DATEV-Vorbereitung – inklusive Unterstützung für Landwirtschaft §24 UStG und 7,8 % Durchschnittssatz.

Wichtige Funktionen

✓ 7,8 % Umsatzsteuer nach § 24 UStG für geeignete Umsätze ✓ Angebote & Lieferscheine ✓ UStVA-Auswertung vorbereitet ✓ SKR14 & DATEV-Export für Landwirtschaft ✓ XRechnung & ZUGFeRD / Factur-X XML ✓ Deutschlandweit im Webbrowser nutzbar ✓ Einkaufsrechnungen & Vorsteuer ✓ Skonto, Teilzahlungen & Restzahlungen ✓ Alte 7,8 %-Dokumente bleiben korrekt erhalten
Landwirtschaft §24

Spezielle Buchhaltungsfunktionen für landwirtschaftliche Betriebe.

Zahl-Meister wurde erweitert, damit landwirtschaftliche Betriebe ihre wichtigsten Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse besser digital organisieren können.

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7,8 % Durchschnittssatz

Für passende landwirtschaftliche Umsätze kann der Steuersatz 7,8 % verwendet werden. Die Auswahl wird über den Landwirtschaft-Modus gesteuert.

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Rechnung, Angebot & Lieferschein

Angebote, Lieferscheine und Rechnungen können mit passenden Steuersätzen erstellt und sauber weiterverarbeitet werden.

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UStVA vorbereitet

Umsatzsteuerdaten werden strukturiert ausgewertet, sodass wichtige Werte für Buchhaltung und steuerliche Auswertung besser vorbereitet werden können.

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DATEV Export

Zahl-Meister bereitet Buchhaltungsdaten für Steuerberater vor, inklusive SKR03/SKR04/SKR14 und passenden Konten für Landwirtschaft §24.

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Einkaufsrechnungen

Einkaufsrechnungen, Zahlungen, Vorsteuer, Skonto, Teilzahlungen und Restzahlungen können strukturiert dokumentiert werden.

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Alte Dokumente bleiben korrekt

Wenn der Landwirtschaft-Modus später deaktiviert wird, bleiben bestehende Dokumente mit 7,8 % korrekt erhalten. Neue Dokumente können den Steuersatz dann nicht mehr wählen.

SKR14 · DATEV · Landwirtschaft

SKR14-Buchhaltung für landwirtschaftliche Betriebe vorbereiten.

Wer in der Landwirtschaft Rechnungen schreibt, benötigt oft mehr als einen allgemeinen Steuersatz: Auch Erlöskonten und die Übergabe an den Steuerberater müssen passen. Zahl-Meister unterstützt den Kontenrahmen SKR14 sowie SKR03 und SKR04 und stellt einen DATEV-Export bereit.

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SKR14-Kontenrahmen

Buchungen für landwirtschaftliche Betriebe mit einem passenden Kontenrahmen vorbereiten, statt nur allgemeine Standardkonten zu verwenden.

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Produkte & Erlöskonten

Produktdaten mit Steuersatz und Erlöskonto pflegen. Auch landwirtschaftliche Waren wie Äpfel, Birnen und Zwetschgen lassen sich getrennt zuordnen.

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DATEV-Export

Journal- und Rechnungsdaten für die weitere Verarbeitung in der Steuerkanzlei bereitstellen – auf Grundlage des gewählten Kontenrahmens.

SKR14 SKR03 SKR04 § 24 UStG 7,8 % DATEV CSV
Rechnungen · § 24 UStG

7,8 % korrekt ausweisen – auch neben anderen Steuersätzen.

Zahl-Meister bietet für landwirtschaftliche Betriebe den Steuersatz von 7,8 % an, wenn der Landwirtschaftsmodus aktiv ist. Für Umsätze mit anderer steuerlicher Behandlung können je nach Sachverhalt auch 19 %, 7 % oder 0 % verwendet werden. Die Entscheidung, welcher Steuersatz rechtlich zutrifft, bleibt beim Betrieb.

Beispielrechnung mit 7,8 %

Vereinfachtes Rechenbeispiel für einen geeigneten Umsatz nach § 24 UStG:

Musterberechnung mit 7,8 Prozent
Nettobetrag100,00 €
7,8 % Umsatzsteuer7,80 €
Rechnungsbetrag brutto107,80 €

Dies ist ein Rechenbeispiel, keine Aussage darüber, dass jeder landwirtschaftliche Umsatz mit 7,8 % zu versteuern ist.

E-Rechnung für landwirtschaftliche Betriebe

Neben dem PDF erstellt Zahl-Meister strukturierte Rechnungsdaten als XRechnung-XML oder ZUGFeRD / Factur-X XML. Unsere interne Prüfung kontrolliert unter anderem Pflichtfelder, Steuerwerte und Summen.

✓ XRechnung XML erzeugen
✓ ZUGFeRD / Factur-X XML erzeugen
✓ PDF und XML per E-Mail versenden
✓ Steuernummer auch ohne USt-IdNr. möglich
✓ Interne Prüfung der E-Rechnungsdaten
Webbasiert · deutschlandweit

Landwirtschaftssoftware nicht nur für eine Region.

Zahl-Meister ist webbasiert. Landwirtschaftliche Betriebe können das Rechnungsprogramm deutschlandweit über den Browser verwenden – unabhängig davon, ob der Hof in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder einem anderen Bundesland liegt.

Für Hof, Obstbau und Direktvermarktung

Ob Rechnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Angebote oder Lieferscheine: Die wichtigsten Dokumente und Buchhaltungsdaten lassen sich zentral organisieren. Die korrekte steuerliche Einordnung der einzelnen Umsätze wird mit der Steuerberatung abgestimmt.

Zahl-Meister kennenlernen

Sie verwenden bisher ein anderes Rechnungsprogramm und suchen eine Lösung für 7,8 % nach § 24 UStG, SKR14 und DATEV? Fragen Sie nach einer persönlichen Vorstellung der Funktionen.

Demo für Landwirtschaft anfragen
UStVA, SKR03/SKR04/SKR14 & DATEV

Saubere Vorbereitung für Buchhaltung und Steuerberater.

Zahl-Meister ersetzt keine Steuerberatung, hilft aber dabei, Rechnungen, Zahlungen, Journal und Exporte geordneter vorzubereiten.

Landwirtschaft §24 in Zahl-Meister

Der Landwirtschaft-Modus aktiviert passende Funktionen für landwirtschaftliche Betriebe. Dazu gehört insbesondere die Auswahl von 7,8 % für geeignete Umsätze, die Zuordnung im Journal und die Vorbereitung für UStVA und DATEV.

✓ 7,8 % in Verkaufsdokumenten
✓ Journal mit Landwirtschaft-Kategorie
✓ SKR03-Konto 8190 vorbereitet
✓ SKR04-Konto 4180 vorbereitet
✓ Passende SKR14-Konten vorbereitet
✓ UStVA-Auswertung mit 7,8 % Gruppe

Einkauf, Vorsteuer & Zahlungen

Neben Verkäufen können auch Einkaufsrechnungen sauber verarbeitet werden. Zahlungen per Bank, Kasse oder privat, Skonto und Teilzahlungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

✓ Einkaufsrechnungen erfassen
✓ Vorsteuerwerte vorbereiten
✓ Skonto bei Zahlung berücksichtigen
✓ Teilzahlungen und Restzahlungen verwalten
✓ Übergabe an Journal, UStVA und DATEV vorbereiten
Hinweis: Zahl-Meister ist eine Software zur Rechnungsstellung, Organisation und Buchhaltungsvorbereitung. Die steuerliche Prüfung, ob Landwirtschaft §24 UStG im Einzelfall angewendet werden darf, sollte immer mit dem Steuerberater oder der zuständigen steuerlichen Beratung abgestimmt werden.
Arbeitsablauf

Von der Rechnung bis zum DATEV Export.

Zahl-Meister verbindet wichtige Bürobereiche, damit landwirtschaftliche Betriebe ihre Unterlagen schneller und übersichtlicher vorbereiten können.

1

Firma einstellen

In den Firmeneinstellungen kann der Landwirtschaft-Modus aktiviert werden. Dadurch wird 7,8 % als passender Steuersatz verfügbar.

2

Dokument erstellen

Rechnungen, Angebote und Lieferscheine können wie gewohnt erstellt werden – inklusive passender Steuersätze und Produktdaten.

3

Buchhaltung vorbereiten

Journal, UStVA-Auswertung und DATEV Export helfen dabei, Daten strukturierter für Steuerberater und Buchhaltung bereitzustellen.

Rechnungen für Landwirtschaft mit 7,8 % erstellen

Erfahren Sie, wie Zahl-Meister landwirtschaftliche Betriebe bei Rechnungen, Angeboten, Buchhaltung und SKR14 unterstützt.

🌾 Mehr über Rechnungen mit 7,8 % erfahren →
FAQ Landwirtschaft

Häufige Fragen zur Landwirtschaft-Buchhaltung mit Zahl-Meister.

Kurz erklärt: Landwirtschaft §24, 7,8 %, UStVA, DATEV und alte Dokumente.

🌾 Unterstützt Zahl-Meister Landwirtschaft §24 UStG?

Ja. Zahl-Meister unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit Landwirtschaft §24 UStG, 7,8 % Durchschnittssatz, passenden SKR03/SKR04/SKR14-Kategorien, UStVA-Auswertung und DATEV Export.

🧾 Können Rechnungen mit 7,8 % erstellt werden?

Ja. Wenn der Landwirtschaft-Modus aktiviert ist, kann bei passenden Verkaufsdokumenten der Steuersatz 7,8 % verwendet werden.

🔁 Bleiben alte 7,8 %-Dokumente erhalten?

Ja. Bestehende Angebote, Lieferscheine und Rechnungen mit 7,8 % bleiben korrekt erhalten, auch wenn der Landwirtschaft-Modus später deaktiviert wird.

✅ Ist DATEV vorbereitet?

Ja. Zahl-Meister bereitet die Daten für DATEV vor. Für Landwirtschaft §24 sind passende Konten für SKR03, SKR04 und SKR14 vorgesehen.

📗 Unterstützt das Rechnungsprogramm SKR14?

Ja. Zahl-Meister unterstützt SKR14 für die Landwirtschaft sowie SKR03 und SKR04. Buchhaltungsdaten können für DATEV vorbereitet und an die Steuerkanzlei übergeben werden.

🧮 Kann eine Rechnung 7,8 % und 19 % enthalten?

Ja. In Zahl-Meister können unterschiedliche Steuersätze je Rechnungsposition berücksichtigt werden, wenn die jeweiligen Umsätze steuerlich entsprechend einzuordnen sind.

📨 Kann ich als Landwirt XRechnung oder ZUGFeRD erstellen?

Ja. Zahl-Meister erzeugt strukturierte XRechnung-XML und ZUGFeRD / Factur-X XML. Vor dem Einsatz sollten konkrete Anforderungen des Empfängers geprüft werden.

🔎 Geht E-Rechnung ohne Umsatzsteuer-ID?

Zahl-Meister kann bei den Verkäuferangaben die normale Steuernummer verwenden, wenn keine USt-IdNr. vorhanden ist. Die übrigen Pflichtangaben müssen ebenfalls korrekt sein.

🌍 Kann ich Zahl-Meister deutschlandweit einsetzen?

Ja. Die Software wird im Webbrowser verwendet und ist nicht auf einen bestimmten Landkreis oder ein Bundesland begrenzt.

⚖️ Gilt 7,8 % für jeden landwirtschaftlichen Verkauf?

Nein. Der Durchschnittssatz nach § 24 UStG gilt nur, soweit dessen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Ob er für einen konkreten Umsatz anwendbar ist, sollte steuerlich geprüft werden.

Landwirtschaft • Buchhaltung • DATEV

Buchhaltung für landwirtschaftliche Betriebe besser vorbereiten.

Mit Zahl-Meister erstellen Sie Rechnungen, Angebote und Lieferscheine, erfassen Einkaufsrechnungen und bereiten UStVA, Journal und DATEV strukturierter vor.

✓ Landwirtschaft §24 UStG ✓ 7,8 % Durchschnittssatz ✓ UStVA & DATEV vorbereitet ✓ Einkaufsrechnungen & Vorsteuer

Für moderne landwirtschaftliche Betriebe.

Weniger Chaos im Büro

Statt Rechnungen, Zahlungen und Buchhaltungsdaten getrennt zu verwalten, bündelt Zahl-Meister wichtige Prozesse in einem webbasierten System.

Rechnungen und Angebote Geschäftsdokumente digital erstellen, speichern und weiterverarbeiten.
UStVA und DATEV Wichtige Werte für Buchhaltung und Steuerberater vorbereiten.
Einkaufsrechnungen Einkäufe, Vorsteuer, Skonto und Zahlungen nachvollziehbar dokumentieren.